Hilflosen­entschädigung & Intensiv­pflege­zuschlag

Wenn dein Kind im Alltag mehr Hilfe braucht als andere Kinder im gleichen Alter, kann es Geld von der IV geben: die Hilflosenentschädigung. Sie ist unabhängig von Einkommen und Vermögen, und sie ist kein Almosen, sondern ein Anspruch.

Das Wichtigste

  • Sie hilft, wenn dein Kind bei alltäglichen Verrichtungen dauernd auf fremde Hilfe angewiesen ist. Oder dauernd überwacht werden muss. Die Überwachung zählt eigenständig und geht oft vergessen, weil sie längst selbstverständlich geworden ist.
  • Braucht dein Kind besonders intensive Betreuung und Pflege, kommt zusätzlich der Intensivpflegezuschlag in Frage.
  • Melde früh an. Rückwirkend zahlt die IV höchstens zwölf Monate. Alles davor ist verloren.
  • Beschreib im Antrag konkret, wie euer Tag wirklich aussieht, auch die Nächte. Du musst nichts dramatisieren, aber was bei euch Alltag ist, ist für Aussenstehende nicht selbstverständlich. Pro Infirmis hilft kostenlos beim Ausfüllen.
  • Voraussetzungen, Stufen und Beträge: Merkblatt 4.13 und Merkblatt 4.16.

Dein nächster Schritt: IV-Anmeldung fürs Kind.

Wohin in Schaffhausen


IV-Stelle der SVA Schaffhausen

Nimmt den Antrag entgegen und beurteilt ihn. Schalter Mo–Fr 08.30–12.00 und 13.30–16.30 Uhr.

Oberstadt 9
8200 Schaffhausen

052 632 61 50
svash.ch


Pro Infirmis Schaffhausen

Kostenlose Sozialberatung rund um Behinderung, IV und Finanzen, auch für Angehörige. Hilft beim Beschreiben und beim Ausfüllen. Wenn du nur eine Stelle anrufst, dann diese.

Mühlentalstrasse 84
8200 Schaffhausen

058 775 22 60
schaffhausen@proinfirmis.ch
proinfirmis.ch


Procap Zürich-Schaffhausen

Rechtsberatung, wenn dein Antrag abgelehnt wird und du Einsprache erheben willst. Eine erste kurze Auskunft ist gratis; für eine weitergehende Rechtsberatung braucht es eine Mitgliedschaft. Procap hat keinen Standort im Kanton Schaffhausen.

044 521 54 00
zuerich-schaffhausen@procap.ch
procap-zh-sh.ch

Wie es weitergeht

Mit 18 wird die Hilflosenentschädigung nach den Kriterien für Erwachsene neu geprüft, und der Intensivpflegezuschlag fällt weg. Was sich sonst noch ändert, steht hier: Was wird aus meinem Kind …