Wenn dein Kind eine Behinderung hat, ist die IV-Anmeldung oft der erste formelle Schritt und die Grundlage für vieles andere. Das klingt nach Bürokratie, und ein Stück weit ist es das auch. Aber es ist machbar.
Das Wichtigste
- Melde dein Kind so früh wie möglich an. Rückwirkend zahlt die IV höchstens zwölf Monate. Assistenzbeitrag und berufliche Massnahmen gibt es sogar erst ab dem Anmeldedatum.
- Anmelden kannst du bei der IV-Stelle der SVA Schaffhausen. Formular 001.003 ist der Regelfall. Für die Hilflosenentschädigung braucht es zusätzlich 001.005, für den Assistenzbeitrag 001.007.
- Die Diagnose musst du nicht selbst formulieren. Es genügt, die gesundheitliche Beeinträchtigung in einfachen Worten zu beschreiben. Die medizinischen Details holt die IV direkt bei den behandelnden Stellen ein.
- Du musst das nicht allein machen: Pro Infirmis hilft kostenlos beim Ausfüllen. Bewahre Kopien von allem auf.
Alle Formulare gesammelt: Formularseite der SVA Schaffhausen.
Wohin in Schaffhausen
IV-Stelle der SVA Schaffhausen
Nimmt die Anmeldung entgegen und gibt die Formulare ab. Schalter Mo–Fr 08.30–12.00 und 13.30–16.30 Uhr.
Oberstadt 9
8200 Schaffhausen
Pro Infirmis Schaffhausen
Hilft kostenlos beim Ausfüllen der Formulare, auch wenn du einfach unsicher bist, ob du das Richtige ankreuzt.
Mühlentalstrasse 84
8200 Schaffhausen
058 775 22 60
schaffhausen@proinfirmis.ch
proinfirmis.ch
Nächste Schritte
Was danach kommt, steht hier:
Hilflosenentschädigung & Intensivpflegezuschlag · Hilfsmittel über die IV.
Lieber mit jemandem reden?
Anlaufstellen in Schaffhausen.