Was wird aus meinem Kind, wenn ich einmal nicht mehr da bin?

Diese Frage stellen sich fast alle Eltern, oft früher, als sie zugeben. Sie lässt sich nicht wegnehmen. Aber man kann sie kleiner machen, indem man ein paar Dinge zu Lebzeiten regelt.

Das Wichtigste

  • Mit 18 endet die elterliche Sorge, auch wenn dein Kind eine geistige Behinderung hat. Die frühere «verlängerte elterliche Sorge» wurde 2013 abgeschafft. Heute errichtet die KESB eine Beistandschaft, zugeschnitten auf den tatsächlichen Bedarf.
  • Du kannst eine Vertrauensperson vorschlagen, auch dich selbst. Das Gesetz sagt, dass die KESB Wünsche der Angehörigen berücksichtigt, «soweit tunlich». Ein Vorschlag ist also kein Anspruch, aber er zählt.
  • Wer sich nach eurem Tod kümmert, könnt ihr nicht verbindlich bestimmen. Ein Vorsorgeauftrag regelt nur eure eigene Situation, nicht die eures Kindes. Was hilft: eure Vorstellungen aufschreiben und mit den Menschen reden, die einspringen könnten.
  • Beim Erben aufpassen. Erbt dein Kind, können die Ergänzungsleistungen gekürzt werden oder ganz wegfallen. Die Erbschaft auszuschlagen löst das nicht, denn Verzicht wird angerechnet. Das Erbrecht kennt für diese Lage die Nacherbeneinsetzung auf den Überrest. Sie ist an Bedingungen geknüpft: Frag beim Testament ausdrücklich danach.

Alles Weitere steht in der Broschüre von insieme Schweiz, die genau diese Fragen durchgeht: «Und wenn ich nicht mehr da bin…?» Als PDF kostenlos.

Wohin in Schaffhausen


Pro Infirmis Schaffhausen

Kostenlose Sozialberatung rund um Behinderung, auch für Angehörige. Der richtige erste Anruf, um zu klären, was bei euch ansteht und wen ihr dafür braucht.

Mühlentalstrasse 84
8200 Schaffhausen

058 775 22 60
schaffhausen@proinfirmis.ch
proinfirmis.ch


KESB Kanton Schaffhausen

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons. Sie errichtet die Beistandschaft und ernennt die Beiständin oder den Beistand. Hier stellst du auch deinen Vorschlag.

Mühlentalstrasse 65A
8200 Schaffhausen

052 632 55 85
kesb@sh.ch

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